Service
Der LVS Bayern möchte sowohl seine Mitglieder, als auch Außenstehende über das Sachverständigenwesen informieren und bietet hierzu neben der Information über die verschiedenen Fachbereiche und Bezirksgruppen auch allgemeine Hinweise über das Sachverständigenwesen, die Sachverständigenordnung, die Mitgliedschaft im Landesverband, Veröffentlichungen (Tagungsbände) und weiterführende Literatur, sowie Seminarempfehlungen.
Für Informationen, die nicht auf unserer Homepage hinterlegt sind, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle in München telefonisch unter der Telefonnummer 089 - 554 595 während der Geschäftszeiten zur Verfügung.
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter
oder zertifizierter Sachverständiger?
Die öffentliche Bestellung erfolgt durch sogenannte Bestellungskörperschaften - in der Regel die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. In einigen Bundesländern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei den Architekten- und Ingenieurkammern oder durch das Regierungspräsidium des Landes bestellen zu lassen. Die Zertifizierung erfolgt durch Nachweis einer Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024.
In Bayern hat die Regierung das Sachverständigenwesen auf die Industrie- und Handelskammern übertragen.
Nach einer Sachverständigenordnung hat ein Bewerber für die öffentliche Bestellung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Nachweis seiner besonderen Sachkunde hat er sich einem Verfahren bei den bestehenden Ausschüssen und Gremien zu unterziehen.
Die Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung durch die Industrie- und Handelskammern sind je nach Fachgebiet unterschiedlich. In der Regel sind dies jedoch ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjährige Berufspraxis.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und für sich geordnete, wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen. Von ihm wird als besondere Pflicht seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verlangt, sowie die Erfüllung der sonstigen Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten SACHVERSTÄNDIGEN. Sie ergeben sich aus der bundesweit gültigen Mustersachverständigenordnung.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Handwerksleistungen werden von der Handwerkskammer bestellt. Auch solche Sachverständige haben vergleichsweise Pflichten und Anforderungen zu erfüllen.
Nach einer öffentlichen Bestellung werden solche Sachverständige in den jeweiligen Magazinen der Kammern vorgestellt und in ihr Sachverständigenverzeichnis aufgenommen.
Mustersachverständigenordnung der DIHK:
2019 LVM Satzung Stand JHV
Mustersachverständigenverordnung des ZDH:
2012 Muster-SVO_ZDH_April_2012
Wie werde ich Mitglied im LVS Bayern?
Wie werde ich Mitglied im LVS Bayern?
Die Aufnahme in den Verband erfolgt auf Antrag.
Bei der Antragstellung hat der Bewerber/die Bewerberin nachzuweisen, dass er/sie öffentlich bestellt und vereidigt ist. Alternativ kann er/sie eine gleichwertige Qualifikation mittels einer Zertifizierung nach DIN E N 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 vorlegen.
Bewerber/Bewerberinnen, die noch nicht öffentlich bestellt oder vereidigt sind und auch keine entsprechende Zertifizierung besitzen, haben die Möglichkeit, für die Dauer von drei Jahren dem Verband als außerordentliches Mitglied anzugehören. Sie sollen in dieser Zeit die öffentliche Bestellung oder gleichwertige Qualifizierung anstreben und erreichen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Die Antragsformulare auf ordentliche Mitgliedschaft und außerordentliche Mitgliedschaft, sowie Selbstauskunft können als PDF-Datei nachfolgend ausgedruckt werden.
Service Antragsformular auf ordentliche Mitgliedschaft
Service Antragsformular auf außerordentliche Mitgliedschaft
Service Antragsformular Selbstauskunft
Verbandsliteratur / Tagungsunterlagen zu den LVS Fortbildungsseminaren
Verbandsliteratur / Tagungsunterlagen
zu den LVS Fortbildungsseminaren
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Geschäftsstelle des LVS Bayern.
Literaturempfehlungen
Literaturempfehlungen
Empfehlungen von Fachliteratur aus dem Kreis unserer Mitglieder:
- Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Auflage
Redaktion Dr. Walter Beierlein, C.H. Beck Verlag München
- Kapitel 1: Die Aufnahme der Sachverständigentätigkeit
- Kapitel 2: Die Sachverständigentätigkeit im privaten Bereich
- Kapitel 3: Die Sachverständigentätigkeit im gerichtlichen und behördlichen Verfahren
- Kapitel 4: Schiedsgutachten und schiedsrichterliche Tätigkeit
- Kapitel 5: Aufbau und Gestaltung von Sachverständigengutachten; Urheberrecht imSachverständigengutachten
- Kapitel 6: Haftung und Haftpflichtversicherung des Sachverständigen
- Kapitel 7: Die Vergütung des Sachverständigen
- Kapitel 8: Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit
- Zu diesem Buch gibt es eine eigene Homepage: www.sv-bayerlein.de
Seminarempfehlungen
Seminarempfehlungen
Aufstellung von Seminaren, die zur Weiterbildung für das Sachverständigenwesen von unseren Mitgliedern empfohlen werden.