Der Verband

Leistungen und Ziele des Verbandes

Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. stellt sich vor.

Satzung

Satzung

Die Satzung des LVS nach der Jahreshauptversammlung von 2019 zum Download:

Download lvm-satzung-stand-jhv-2019.pdf 2019 LVM Satzung Stand JHV

Leistungen und Ziele

Leistungen und Ziele

Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. als berufsständische Vereinigung ist eine Interessenvertretung von öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen aller Fachrichtungen.

Der Verband ist Mitglied im Institut für das Sachverständigenwesen (IfS), einer Einrichtung der Industrie- und Handelskammern, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und dem Verband Freier Berufe in Bayern. Weitere Zugehörigkeit zu anderen Sachverständigenorganisationen werden angestrebt.

Präambel

Präambel

Die Anforderungen an einen berufsständischen Verband ergeben sich aus der Sache selbst, nämlich aus

  • der Sicht der Mitglieder:
    welche Bedürfnisse richten die Mitglieder an den Verband?
  • der Sicht der Öffentlichkeit:
    welche Anforderungen werden an die Mitglieder an den Verband gestellt?

Die Marktteilnehmer Bürger, Gerichte, öffentliche Verwaltung, Institutionen, Industrie und Handwerksollen auf die besondere Sachkunde der SACHVERSTÄNDIGEN vertrauen dürfen.
Deswegen soll Gewähr geboten sein für

  • die integere Persönlichkeit des Sachverständigen
    unparteiisch, wirtschaftlich unabhängig, weisungsfrei
  • den Nachweis der geforderten Eigenschaften
    Überwachung durch Bestellungskörperschaft bzw. Zertifizierungsstelle
Der Verband bietet seinen Mitgliedern

Der Verband bietet seinen Mitgliedern

  1. Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Berufsstandes
    Vermittlung der Kompetenz des SACHVERSTÄNDIGEN in der Öffentlichkeit
  2. Erfahrungsaustausch und Kommunikation im Kollegenkreis
  3. berufsständische Interessenvertretung in der Öffentlichkeit
    insbesondere bei Gerichten, Behörden, Banken, Versicherungen, Kommunen usw.
  4. Fortbildung für die Mitglieder
  5. Informationsträger berufsständischer Belange zu sein
  6. Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
  7. berufsständische Rechtsberatung
  8. Förderung des Nachwuchses
Der Verband bietet der Öffentlichkeit

Der Verband bietet der Öffentlichkeit

  1. Repräsentant des SACHVERSTÄNDIGEN als Kompetenzträger zu sein
  2. Ansprechpartner für fachliche und berufsständische Fragen zu sein
  3. Einen Beitrag zu leisten bei fachlichen Regelwerken
    Gesetzgebung / Normen / Verordnungen / Richtlinien / usw
  4. Informationsträger berufsständischer Belange zu sein
  5. Benennung von Sachverständigen
  6. Informant für fachliche und berufsständische Fragen in der politischen Lobby zu sein
Zweck und Aufgaben des Verbandes

Zweck und Aufgaben des Verbandes
lt. Verbandssatzung

  • Der Zusammenschluss aller im Bereich des Freistaats Bayern ansässigen oder tätigen öffentlich bestellten, vereidigten sowie vergleichbar qualifizierten Sachverständigen
  • Die Pflege und Förderung der gemeinsamen Belange und Interessen der öffentlich bestellten und vereidigten sowie vergleichbar qualifizierten Sachverständigen, insbesondere gegenüber Behörden, Gerichten, Kammern und anderen Institutionen.
  • Die Mitarbeit bei den das Sachverständigenwesen betreffenden Fragen über Gesetze und Vorschriften
  • Die Öffentlichkeitsarbeiten im Interesse des Berufsstandes
  • Die Förderung des Nachwuchses
  • Die Fortbildung der Mitglieder
  • Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
 
Leistungen der Sachverständigen

Leistungen der Sachverständigen

  • Gutachten
  • Beurteilungen
  • Analysen
  • Beratungen
  • Überwachungen
  • Prüfungen
  • Ermittlung von Ursachen
  • Erteilung von Bescheinigungen
  • Abnahmen
  • Schiedsgutachten
  • Mediation
 
Qualitätsmerkmale

Öffentliche Bestellung / Zertifizierung

SACHVERSTÄNDIGE werden durch die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt eine gleichwertige Qualifikation dar.Gerichte, Behören und die Öffentlichkeit können so auf besonders sachkundige Fachleute zurückgreifen. Diese Spezialisten erstellen Gutachten, erteilen Bescheinigungen und führen alle anderen Arten von Sachverständigungenleistungen aus.

Gesetzlich geschützt

Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsbeschreibung "Sachverständiger" ist die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter SACHVERSTÄNDIGER" (Abkürzung: ö.b.u.v. SV) gesetzlich geschützt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung. Nur die vereidigten SACHVERSTÄNDIGEN sind berechtigt einen Rundstempel zu führen.

weitere Qualitätsmerkmale:

Die öffentlich Bestellung und Vereidigung verleiht den SACHVERSTÄNDIGEN die Eigenschaft, für Jedermann planend, beratend und überwachend tätig zu werden und nicht nur für Geriche. Als Schiedsgutachter sind vereidigte Sachverständige auch zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten tätig.

Vereidigte SACHVERSTÄNDIGE arbeiten ...

  • Kompetent
    Die besondere Sachkunde wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Ebenso die Vorbildung und berufliche Erfahrung der SACHVERSTÄNDIGEN.
  • Vertrauenswürdig
    Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung geprüft. Voraussetzung ist ihre Unbescholtenheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit.
  • Objektiv / Persönlich
    Weisungsfrei, unparteiisch.
  • Verschwiegen
    Die privaten und geschäftlichen Geheimnisse der Parteien werden gewahrt.
 
BVS / Bundesverband ...

BVS / Bundesverband

Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige strebt die Mitgliedschaft im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. an.

Nach einem Mediationsverfahren bei der IHK München für Oberbayern verhandeln die BVS-Sachverständigen Bayern und der LVS Bayern aktuell Wege und Lösungen, um beide Verbände als bayerische Vertretung wieder im BVS zusammenzuführen.

 
11. October 2024 - 11. October 2024

Mitarbeiter/in (m/w/d) 20 Stunden/Woche in der Geschäftsstelle des LVS Bayern

Überblick

Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie ...

10. October 2024 - 10. October 2024

Bau & Wert 8.0 - Bausachverständige - Immobilienbewerter – Gutachterausschüsse

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01. October 2024 - 31. October 2024

25-jähriges Dienstjubiläum Frau Heinze

Am 1. Oktober 1999 nahm Frau Heinze ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle des LVS Bayern auf.

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